Neues Waffenverbot auch beim Weltcup 2025

Mittwoch, Januar 15, 2025 - 11:00

Verbot für gefährliche Gegenstände, Messer und Waffen auf dem Veranstaltungsgelände Biathlon Weltcup Chiemgau Arena sowie im Championspark 2025 in Ruhpolding

 

Die Gemeinde Ruhpolding weist darauf hin, dass mit der Verschärfung des Waffenrechts, welche am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten ist, nunmehr neben dem Führen von Waffen auch das Führen von Messern auf öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder anderen öffentlichen Veranstaltungen gesetzlich verboten ist. Dazu zählt auch der Veranstaltungsbereich des Biathlon Weltcup auf dem Gelände der Chiemgau Arena und des ChampionsPark in Ruhpolding.

Der Veranstaltungsbereich des Biathlon Weltcup und ChampionsPark 2025 wird an allen Zugängen mit Hinweisschildern, welche auf das gesetzliche Waffen- und Messerverbot verweisen, deutlich sichtbar ausgestattet. Das Waffenverbot gilt konsequent über die gesamte Veranstaltungszeit sowie das gesamte Veranstaltungsgelände. Dieses Verbot gilt auch für andere gefährliche Gegenstände und Pyrotechnik.

Mit diesem gesetzlichen Verbot sind Sicherheitsbehörden und Polizei zu strengen, auch anlasslosen Kontrollen auf dem Gelände aufgefordert. Verstöße werden uneingeschränkt geahndet und konsequent Bußgelder verhängt.

Die Besucherinnen und Besucher des Biathlon Weltcups in der Chiemgau Arena und ChampionsPark in Ruhpolding werden deshalb in ihrem eigenen Interesse dringend gebeten, keine Waffen insbesondere keine Messer oder sonstigen Stichwaffen mit sich zu führen, zum Beispiel in Handtaschen oder Rucksäcken.